CSR-Berichtspflicht: seit 09.03.2017 wirksam.

Demnach sind große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen betroffen, die eine Bilanzsumme von 20 Mio. € oder Umsatzerlöse von 40 Mio. € und zugleich die Zahl von 500 Arbeitnehmern überschreiten. Details



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