CSR-Berichtspflicht: seit 09.03.2017 wirksam.

Demnach sind große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen betroffen, die eine Bilanzsumme von 20 Mio. € oder Umsatzerlöse von 40 Mio. € und zugleich die Zahl von 500 Arbeitnehmern überschreiten. Details



ab sofort | News

CSR-Berichtspflicht (NFRD/ CSR-RUG/ CSRD/ ESRS)

Den aktuellen Status zu den Entwicklungen der CSR-Berichtspflicht finden Sie ab sofort hier.



Mittwoch, 06.10.2021 | News

GRI launcht ihre aktualisierten Universal Standards

Die Universal Standards der international anerkannten Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI) legen den Fokus noch deutlicher auf das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit sowie auf die Aspekte Sorgfaltspflicht und Menschenrechte entlang der Lieferkette.

Am 5. Oktober präsentierte die GRI eine wichtige Aktualisierung der GRI-Standards, einschließlich der Einführung eines ersten Sektorstandards, der die Grundlagen der Berichterstattung nach GRI stärken soll. Die aktualisierten Universal Standards bieten ein Höchstmaß an Transparenz für organisatorische Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Mensch. Mehr Leitlinien zur Bestimmung wesentlicher Themen und mehr Klarheit in Bezug auf die Grundsätze, Anforderungen und Struktur der Berichterstattung sollen sicherstellen, dass die GRI-Berichterstattung weltweit einheitlicher und vergleichbarer ist als je zuvor.

Nach Aussage der GRI bieten die aktualisierten Universal Standards die ersten und einzigen umfassenden globalen Berichtsstandards, die die Due-Diligence-Erwartungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsauswirkungen vollständig widerspiegeln – einschließlich derjenigen zu Menschenrechten, wie sie in maßgeblichen zwischenstaatlichen Instrumenten der UN und der OECD festgelegt sind. Sie sollen auch jedem Unternehmen helfen, auf aufkommende regulatorische Änderungen und die wachsenden Anforderungen der Interessengruppen nach Nachhaltigkeitsoffenlegung zu reagieren, einschließlich der Erwartungen in Bezug auf die doppelte Wesentlichkeit.

(Quelle: GRI)



Dienstag, 14.11.2017 | Pressemitteilung

GRI-Standards ab sofort in Deutsch verfügbar

Der international anerkannte Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI) „G4“ wird am 1. Juli 2018 von der neusten Version „GRI-Standards“ abgelöst. Dieser ist ab sofort in Deutsch verfügbar. Unternehmen, aber auch andere Organisationen aus dem deutschsprachigen Raum, können diesen somit nun einfacher anwenden, um über Ihre Unternehmensverantwortung zu berichten oder im Zuge der gesetzlichen CSR-Berichtspflicht ausreichend zu informieren.

Doreen Herrmann, Inhaberin der CSR-Beratungsagentur CQC Consulting, hat den Übersetzungsprozess vom Englischen ins Deutsche als Peer Reviewerin ehrenamtlich begleitet. Im folgenden Interview berichtet sie über die Neuerungen in den GRI-Standards.

Ab wann sind die aktuellen GRI-Standards verbindlich?

Die GRI-Standards sind im Oktober 2016 in englischer Sprache von der GRI veröffentlicht worden. Während der Übergangsphase können die Vorgängerversion G4 oder die GRI-Standards genutzt werden. Am 1. Juli 2018 verliert G4 seine Gültigkeit. Alle Berichte, die ab diesem Datum erscheinen müssen nach den GRI-Standards angefertigt werden, sofern sich das zu berichtende Unternehmen für diesen Standard entscheidet. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, UN Global Compact oder das Integrated Reporting (IR).

Was ist neu bei den GRI-Standards im Vergleich zu G4?

Komplettüberarbeitung und inhaltliche Konkretisierungen: Das Schlüsselkonzept von G4 bleibt prinzipiell unverändert. Es wurde jedoch durch Sprache und Layout überarbeitet, um den Nachhaltigkeitsberichtsstandard besser verstehen und anwenden zu können. Die detaillierten sprachlichen Änderungen von G4 zu GRI-Standards sind in englischer Sprache hier einsehbar.

Format mit klaren Anforderungen: Das neue Format stellt klarer die verpflichtenden Anforderungen sowie Empfehlungen heraus und bietet entsprechende Umsetzungsanleitungen.

Modulare Struktur: Die GRI-Standards sind ein modulares, miteinander verknüpftes Set an Standards, bestehend aus drei universellen Standards „GRI 101: Grundlagen 2016“, „GRI 102: Allgemeine Angaben 2016“ und „GRI 103: Managementansatz 2016“. Ergänzt werden diese durch 33 themenspezifische Standards in den Bereichen Wirtschaft, Ökologisches und Soziales.

Änderung der Struktur der GRI-Standards im Vergleich zu G4

Abb.1: Änderung der Struktur der GRI-Standards im Vergleich zu G4 (Quelle: GRI)

GRI 101: Grundlagen 2016 bildet den Ausgangspunkt für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Es fordert als Grundvoraussetzung die Anwendung von zehn Prinzipien. Die Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts sind unverändert „Einbeziehung von Stakeholdern“, „Nachhaltigkeitskontext“, „Wesentlichkeit“ und „Vollständigkeit“. Die Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung der Berichtsqualität sind in Teilen umbenannt worden: „Genauigkeit“, „Ausgewogenheit“, „Klarheit“, „Vergleichbarkeit“, „Zuverlässigkeit“ sowie „Pünktlichkeit“. Ebenso bietet dieser Universalleitfaden Anleitungen zur Angabe inwieweit der erstellte Nachhaltigkeitsbericht die Berichtsoptionen „Kern“ bzw. „Umfassend“ erfüllt.

GRI 102: Allgemeine Angaben 2016 stellt dar wie über Allgemeine Angaben und über die Nachhaltigkeitsberichterstattungspraxis eines Unternehmens zu berichten ist.

GRI 103: Managementansatz 2016 wird verwendet, um darüber zu berichten wie ein Unternehmen mit einem wesentlichen Thema umgeht und dieses steuert/ managt.

Die 33 themenspezifischen Standards ergänzen die drei universellen Leitfäden (GRI 101-103). Diese werden dazu verwendet, um über die positiven und negativen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Unternehmens zu berichten, z. B. bezüglich der Themen Energie, Vielfalt und Chancengleichheit, Korruptionsbekämpfung oder Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte.

Wie können die GRI-Standards angewendet werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die GRI-Standards anzuwenden:

  1. Bericht „In Übereinstimmung“ mit den GRI-Standards: Grundsätzlich sieht die GRI vor, dass das gesamte GRI-Standard-Set angewendet wird, um einen Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu erstellen (Berichtsoptionen „Kern“ oder „Umfassend“). Hierzu wendet ein Unternehmen die Prinzipien der Berichterstattung an, damit die wesentlichen ökonomischen, ökologischen und/oder sozialen Themen bestimmt werden können. Diese wesentlichen Themen bestimmen welche themenspezifischen Standards das Unternehmen verwendet, um ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
  2. Ausgewählte GRI-Standards anwenden: Neben der Komplettanwendung des GRI-Standard-Sets ist es ebenfalls möglich einzelne themenspezifische Standards heranzuziehen, wenn das Unternehmen anstrebt ausschließlich über ausgewählte Informationen zu berichten. Das berichtende Unternehmen muss in allen veröffentlichten Materialien mit einer vorgegebenen Anwendungserklärung angeben welche GRI-Standards genutzt wurden und die GRI entsprechend informieren (siehe GRI 101). Dies stellt Transparenz darüber sicher, wie die Standards verwendet werden.

Die deutsche Version der GRI-Standards befindet sich hier.


Hintergrundinformationen

Die Global Reporting Initiative hat den bisher weitverbreitetsten Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet. Dieser ist nutzbar für Unternehmen (aber auch andere Organisationen) jeder Größe, Art, Branche oder geografischen Lage. Mehr als 40.000 Berichte wurden bisher in über 100 Ländern nach GRI erstellt. In mehr als 110 Rahmenwerken und Richtlinien wie UN Global Compact, Integrated Reporting (IR) oder beispielsweise dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sind nach eigenen Angaben die GRI Empfehlungen eingeflossen. Die GRI-Standards bieten ein geeignetes Berichtsrahmenwerk für deutsche Unternehmen zur Erfüllung der EU-weiten CSR-Berichtspflicht. In Deutschland gilt diese rückwirkend seit 1.1.2017 für ca. 500 kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen. (Nähere Infos zur CSR-Berichtspflicht finden Sie hier.)

Das Hauptziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, Nachhaltigkeitsaspekte auf Basis einer fundierten Datenlage in Unternehmen managen zu können. So können diese beispielsweise einen zielgerichteten positiven Beitrag zu den 17 Zielen für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs 2030) leisten. Wichtige SDGs sind z.B. Hunger und Armut weltweit beenden, den natürlichen Lebensraum an Land und im Wasser schützen oder Frieden und Gerechtigkeit weltweit schaffen. Der Fokus bei der Berichterstattung und dem Nachhaltigkeitsmanagement liegt auf den wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Natur, Mensch und Wirtschaft. Zusätzlich bieten Nachhaltigkeitsberichte Informationen für interessierte interne und externe Anspruchsgruppen („Stakeholder“) wie beispielsweise Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner oder Investoren. Eine glaubwürdige, professionelle Nachhaltigkeitskommunikation kann u.a. Stakeholderbeziehungen und Reputation verbessern, Vertrauen stärken, Geschäftsrisiken minimieren und Geschäftsprozesse optimieren.

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.

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